Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge
über Lieferungen und Leistungen. Eigene Geschäftsbedingungen des Bestellers und
Auftraggebers gelten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung, eines Widerspruches
gegen deren Geltung bedarf es nicht.

§ 2 Angebote und Aufträge

Angebote sind in Bezug auf Preise und Durchführungsmöglichkeiten stets freibleibend.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingung

Preise für Sammel- bzw. Einzeleinäscherung schließen Verpackung, Versandkosten und
Transportschaden nicht ein. Die Preise richten sich nach der aktuellen ausgelegten Preis-
liste inkl. der z.Z. gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Einzelpreisliste ist während meiner
Geschäftszeit zur Einsicht in meinem Büro, sowie im Beratungsgespräch auf Verlangen
zu erhalten.

Die Einäscherung erfolgt:
  • Erst nach Zahlungseingang von min. 100,- €, bis zum nächsten turnusmäßigen
    Einäscherungstermin!
  • Bei Einzeleinäscherung ist der Restbetrag bei Urnenübergabe fällig.
    Bei Sammeleinäscherung sind Restzahlungen innerhalb einer Woche nach
    Auftragserteilung zu leisten.
  • Bei Zahlungsverzug der Vorauskasse, von mehr als 2 Wochen wird dem Besitzer
    das verstorbene Tier unter Auferlegung einer Kostengebühr von 50% des
    Auftragswertes zurückgegeben.
Für die Stornierung des Auftrages wird eine Unkostengebühr unter Abholung des Tieres
durch den Tierbesitzer oder eines Beauftragen und Bezahlung einer 25%igen mind. jedoch
50,- € Verwaltungsgebühr auf den Gesamtpreises erhoben.

§ 4 Ausführung/Aufbewahrung

Mit jeder turnusmäßiger Überführung wird jeder entgegengenommene Tierkörper zum
Tierkrematorium überführt. Es wird kein Tierkörper mehr als max. 2 Wochen (im Kühlraum
Standort Fellbach) aufgebahrt.
Für jeglichen Zahlungsverzug verzögert sich ebenfalls der Einäscherungstermin.
Bei Zahlungsverzug der Vorauskasse, von mehr als 2 Wochen wird dem Besitzer
das verstorbene Tier mit einer Kostengebühr von 50% des Auftragswertes zurückgegeben.
Die Aufbewahrung der Asche bei Einzeleinäscherungen beträgt drei Monate ab Datum vom
Vertragsabschluß. Nimmt der Tierhalter nach Ablauf der Frist die Urne mit Asche nicht ab,
wird die Tierasche entsorgt.
Bei Gewichtsdifferenzen behalten wir uns eine Nachberechnung vor. Für die Stornierung
des Auftrages wird eine Unkostenerstattung nach § 3 erhoben.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung wegen offensichtlicher Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn
solche Mängel innerhalb einer Woche nach Erbringen der jeweiligen Leistungen schriftlich
angezeigt werden. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bedingungen,
soweit nichts anderes bestimmt ist. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die
aufgrund von Fahrlässigkeit der ausführenden Dritten entstehen. Der Auftraggeber über-
nimmt mit Unterzeichnung die persönliche Haftung für Kosten und Auslagen bei Schäden
wie Brand, Einbruch, höhere Gewalt, Transport oder anderen Ursachen, woraus der Verlust
des Tieres resultiert.
Datenschutz wird gewährleistet.

§ 6 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist, Waiblingen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: März 2006