EXKLUSIV Interview

mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Tierbestatter e.V., Reinhard Feldkamp
- veröffentlicht in "DER HUND" - Ausgabe Nr. 2/2005 -

Tierbestattung - ein Thema für Deutschland?

Freund, Kamerad, Tröster, Familienmitglied - Tiere spielen eine wichtige Rolle im Leben des Menschen. Für viele Tierhalter ist der Gedanke unerträglich, den tierischen Partner nach
seinem Tod einer Tierkörperbeseitigungsanlage zu überlassen. Immer mehr Tierfreunde
beauftragen daher einen Tierbestatter mit der Einäscherung oder Beerdigung ihrer Haustiere.
Ist die Tierbestattung in Deutschland von Interesse?
Die Journalistin und Fotografin Simone Brockes sprach exklusiv mit dem ersten Vorsitzenden
des Bundesverbandes der Tierbestatter e.V. (BVT), Reinhard Feldkamp, (67).

Seit wann gibt es Tierbestattungen in Deutschland?

Erste Bestattungshinweise bei uns gehen zurück auf Friedrich den Großen, der im
Schlosspark von Sanssouci für seine geliebten Windspiele Grabmale errichten ließ.
Auch Kaiser Wilhelm der Zweite ließ seinen Dachshund "Erdmann" in der Parkanlage
des Kasseler Schlosses mit allem Pomp beerdigen.

Welchen Stellenwert hat die Tierbestattung in unserem Land?

Tierbesitzer haben in Deutschland keine Lobby. Ich denke dabei besonders an die unendlichen
Diskussionen im Zusammenhang mit der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Nicht
viel anders verhält es sich heute mit dem Wunsch von Tierbesitzern, sich durch Bestattung auf
dem eigenen Grundstück oder einem Friedhof, vielleicht aber auch durch Einäscherung in einem
Tierkrematorium, würdevoll von ihrem verstorbenen Haustier verabschieden zu können. Die
Akzeptanz in unserer Bevölkerung für trauernde Tierbesitzer und deren Anliegen ist nur sehr
gering ausgeprägt.

Was können Tierbesitzer heute mit ihren verstorbenen Tieren tun?

Bis zum Ende des vergangenen Jahres war diese Frage durch das Tierkörperbeseitigungs-
gesetz geregelt. Danach hatten Tierbesitzer das Recht, ihre Tiere auf Grundstücken zu
bestatten oder in Tierkrematorien einäschern zu lassen. Mit Gültigkeit der so genannten
Hygiene-Verordnung Nr. 1774 des Brüsseler Rates hat sich auch in Deutschland einiges
geändert. Was vorher als Ausdruck der ethischen Mensch-Tier-Beziehung und Teil der über
Jahrzehnte gewachsenen Bestattungskultur selbstverständlich war, muss heute in jedem
Einzelfall von den zuständigen Behörden genehmigt werden.

Fazit:
In einer Gesellschaft, wo das Haustier einen immer höheren Stellenwert darstellt, wäre es
verwerflich und unsozial, Menschen ihrer Möglichkeit, einen Ort der Stille und Trauer, zu
berauben. Schon heute verdrängen wir mehr und mehr generell die so notwendige
Trauerarbeit - auch beim Verlust eines geliebten Menschen. Der Tod gehört nun einmal mit
zum Leben. Wir können ihn nicht einfach ignorieren.

©Simone Brockes